Das Bundesteilhabegesetz im Blick: Partizipation abhängigkeitskranker Menschen per Gesetz?!
Dokumentation des Fachtags am 23. Oktober 2019
In den Jahren 2017 und 2018 ist das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), mit der ersten und zweiten Reformstufe in Kraft getreten. Mit dem Ziel, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und die Inklusion für Betroffene zu garantieren, wird die bisherige Eingliederungshilfe nach den anstehenden Neuregelungen des BTHG in 2020 und 2023 einen kompletten Systemwechsel und zahlreiche neue Schnittstellen zu anderen Rechtskreisen erfahren.
Für die Einrichtungen der Suchthilfe stehen zukünftig die personenzentrierte Ausrichtung und die ganzheitliche Bedarfsermittlung, Planung, Steuerung, Dokumentation sowie Wirkungskontrolle im Mittelpunkt und bestimmen die konkrete Leistung ebenso wie die Wohnform für den abhängigkeitskranken Menschen. Vor diesem Hintergrund stellt die Umsetzung des BTHG für die Leistungserbringer und deren Mitarbeiter*innen vor Ort, aber auch für die Kommunen und Kreise, große Herausforderungen dar.
Den einzelnen abhängigkeitskranken Menschen bringt das BTHG Chancen und ein Mehr an Verantwortung. Zur Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts werden die Betroffenen zwingend aktiv am Verfahren beteiligt und benötigen dafür den Zugang zu barrierefreien Informationen, um eigene Entscheidungen treffen zu können.
Unser Fachtag „Das Bundesteilhabegesetz im Blick: Partizipation abhängigkeitskranker Menschen per Gesetz?!“ lenkte zum einen die Sicht auf Betroffene und griff die Chancen und Risiken für abhängigkeitskranke Menschen im Teilhabe- und Gesamtplanverfahren auf. Zum anderen beschäftigte er sich mit der Messbarkeit der Wirkung der Leistungen der Einrichtungen.
In den Workshops diskutierten die Teilnehmer*innen mit den Referent*innen über diese Themen hinaus die Verwirklichung des bio-psycho-sozialen Ansatzes und das Nutzbarmachen der Schnittstellen bei der Umsetzung des BTHG.
Der Fachtag sprach sowohl die GVS-Mitglieder als auch alle Interessierten an. Einrichtungsleitungen, Fachkräfte bzw. Kolleg*innen aus anderen Suchtverbänden sollten sich ebenso wie Kooperationspartner*innen angesprochen fühlen. Ebenfalls waren Vertreter*innen aus Politik herzlich eingeladen.
Wir stellen Ihnen hier die PowerPoint - Präsentationen der Vorträge und Workshops zur Verfügung:
- Vortrag I: Prof. Dr. Felix Welti Chancen und Risiken für abhängigkeitskranke Menschen im Teilhabe- und Gesamtplanverfahren
- Vortrag II: Prof. Dr. Daniel Oberholzer Wie messe ich die Wirksamkeit meiner Leistung?
Workshop 3: Prof. Dr. Daniel Oberholzer Wie messe ich die Wirksamkeit meiner Leistung für abhängigkeitskranke Menschen?
- Teilhabe und Innovation - Wirkungsorientierung
- Wirkmodell
- Glossar zum Thema Wirkung
Workshop 2: Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann Das bio-psycho-soziale Modell...die ICF
- Das biopsychosoziale Modell und die ICF - Konzeption und Anwendung im Rahmen der Suchthilfe