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Editorial

Im Rückblick des ausklingenden Jahres 2019 kann man sagen, dass ein Thema die ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen auf besondere Weise umgetrieben hat – das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz, noch kürzer BTHG. Nachdem in den Jahren 2017 und 2018 das BTHG mit der ersten und zweiten Reformstufe in Kraft getreten ist, wird die bisherige Eingliederungshilfe nach den anstehenden Neuregelungen in 2020 und 2023 einen kompletten Systemwechsel und zahlreiche neue Schnittstellen zu anderen Rechtskreisen erfahren.

Zum 01.01.2020 finden sich die Leistungen der Eingliederungshilfe nicht mehr im Bereich der Sozialhilfe, also im SGB XII, sondern als Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und somit im SGB IX. Mit dem Ziel, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, nimmt die Partizipation Betroffener und die personenzentrierte sowie individualisierte Leistungserbringung den zentralen Fokus aller Hilfen ein. Die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen stellt die Finanzierung der bisherigen Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die künftig als „besondere Wohnformen“ oder auch „gemeinschaftliche Wohnformen“ bezeichnet werden, auf eine neue Grundlage.

Die Komplexität sowohl der inhaltlichen als auch der organisatorischen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes bringt für die Einrichtungen der Suchthilfe, aber auch für die Kommunen und Landkreise, große Herausforderungen mit sich. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund hat der Gesamtverband für Suchthilfe e.V. (GVS) – Fachverband der Diakonie Deutschland am 23.10.2019 den Fachtag „Das Bundesteilhabegesetz im Blick: Partizipation abhängigkeitskranker Menschen per Gesetz?!“ ausgerichtet. Zu Beginn unserer ausgebuchten Veranstaltung ergriffen zwei Bewohner eines Wohnheims für abhängigkeitskranke Menschen das Wort zu den Chancen und dem Mehr an Verantwortung durch das BTHG. Renommierte Wissenschaftler und Praktiker warfen danach in ihren Vorträgen den Blick auf die Facetten des Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens und beschäftigten sich mit der Messbarkeit der Wirkung der Leistungen. In den Workshops am Nachmittag wurden diese Themen erneut aufgegriffen und darüber hinaus über die Verwirklichung des bio-psycho-sozialen Ansatzes und die Schnittstellen bei der Umsetzung des BTHG diskutiert.

Wir freuen uns, Ihnen nun zum einen die Tagungsdokumentation der Veranstaltung präsentieren zu dürfen, zum anderen darüber hinaus weitere Autor*innen gewonnen zu haben, die das Portfolio der aktuellen Ausgabe unseres Verbandsmagazins rund um das Bundesteilhabegesetz erweitern.

Wir hoffen, bei der Lektüre finden Sie die eine oder andere Anregung für Ihre tägliche Arbeit und wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit!

Herzlichst

Ihre Corinna Mäder-Linke
Geschäftsführerin GVS


Corinna Mäder-Linke
Geschäftsführerin GVS

Tel.: +49 30 83 001 500
maeder-linke(at)sucht.org